Eine Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII ist erteilt von der Einrichtungsaufsicht des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS).
Kinder und Jugendliche im Rahmen einer stationären Maßnahme nach SGB VIII
Aufgenommen werden Kinder und Jugendliche im Alter von 0-18 Jahren, in besonderen Ausnahmefällen auch darüber hinaus.
Unsere Wohngruppen und Erziehungsstellen befinden sich in den Landkreisen Dahme-Spreewald (LDS), Oder-Spree (LOS), Oberspreewald-Lausitz (OSL) und Teltow-Fläming (TF).
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Suchen Sie eine geeignete Einrichtung für Kinder oder Jugendliche? Vielleicht haben wir den passenden Platz entsprechend des Bedarfes des jungen Menschen. Sie erreichen uns
mobil 0170 – 236 45 11 –
Yvonne Hey, Leiterin der Einrichtung.