Rahmenkriterien

Betriebserlaubnis

Eine Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII ist erteilt von der Einrichtungsaufsicht des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS).

Aufnahmekriterien

Kinder und Jugendliche im Rahmen einer stationären Maßnahme nach SGB VIII

  • § 34 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform
  • § 35 Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung
  • § 35a Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
  • § 41 Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung
  • § 19 Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder

Aufgenommen werden Kinder und Jugendliche im Alter von 0-18 Jahren, in besonderen Ausnahmefällen auch darüber hinaus.

Ausschlusskriterien

  • Starke körperliche Beeinträchtigungen

Unsere Wohngruppen und Erziehungsstellen

Unsere Wohngruppen und Erziehungsstellen befinden sich in den Landkreisen Dahme-Spreewald (LDS), Oder-Spree (LOS), Oberspreewald-Lausitz (OSL) und Teltow-Fläming (TF).

Mehr über unsere Wohngruppen und Erziehungsstellen finden Sie hier…

Freie Plätze

Suchen Sie eine geeignete Einrichtung für Kinder oder Jugendliche? Vielleicht haben wir den passenden Platz entsprechend des Bedarfes des jungen Menschen. Sie erreichen uns
mobil 0170 – 236 45 11
Yvonne Hey, Leiterin der Einrichtung.

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